Handwerker und Gewerbetreibende

Handwerker und Gewerbetreibende

In der Stadt lebten vorwiegend Handwerker, welche neben der Werkstatt am Hauptplatz auch außerhalb der Stadt Vieh hielten und Landwirtschaft betrieben. Genannt werden Weber, Färber, Seiler, Töpfer, Schuster, Sattler, Schmiede, Schneider, Lebzelter und Wachszieher, Fassbinder, Tischler, Seifensieder, Bäcker, Fleischer, Drechsler, Wagner und Hutmacher. Die Handwerker waren in besonderen Zusammenschlüssen, den Zünften, vereinigt. Die Vertreter waren gewählte Zunftmeister, ihnen oblagen die Wahrung und der Schutz der Urkunden und Patente. Die Zunftmeister überwachten die Ausbildung der Lehrlinge und stellten das Abschlusszeugnis aus.

Jeder Beruf hatte seine eigenen Statuten, die einzuhalten waren. Diese Statuten mussten vom Kaiser verordnet werden. In alten Urkunden ist nachzulesen, dass die Statuten der Bleiburger Weber am 31. Juli 1520 von Kaiser Ferdinand bestätigt wurden. Diese beinhalteten aus heutiger Sicht lustige Regeln, unter anderem, dass Lehrlinge nicht auf offener Straße essen und sich nicht mit Frauen vergnügen dürfen. Das Werfen von Steinen nach Katzen und das Herumtollen auf Straßen waren ebenfalls verboten. Auch durften sie sich nicht ohne triftigen Grund ohne Hut, Handschuhe, Schal und Stock in den Gassen zeigen. Für diese und ähnliche Verstöße war eine Strafzahlung vorgesehen, welche in Wachs oder auch im finanziellen Wert des Wachses zu bezahlen war. Ein Viertel Kilogramm bis zu 100 Kilogramm Wachs, welcher für die Herstellung von Kerzen verwendet wurde, betrug das Bußgeld.

Die Statuten der Bleiburger Schmiede und Wagner besagten, dass jener, der „fremd geht“ die Strafe, die für solche Vergehen vom Landes- oder Bezirksgericht festgelegt war, in doppelter Höhe in die Gemeinschaftskasse zu entrichten hatte. Von jenem, der im Wirtshaus Karten um Geld spielte oder sich mit Huren vergnügte, wurde der Lohn einer ganzen Woche beschlagnahmt. Die Statuten waren streng, mit der Absicht, die Moral und guten Manieren zu wahren.