Jahrmarkt

Jahrmarkt

Im Jahre 1393 verlieh Fürst Albrecht III. den Bleiburgern das Recht, am Tag Maria Himmelfahrt einen Jahrmarkt abzuhalten. Dieses Recht erstreckte sich auf 14 Tage vor dem Fest und 14 Tage nachher. In dieser Zeit durfte jeder frei seine Ware verkaufen.

Schon 1428 wurde der Jahrmarkt außerhalb der Stadtmauern hinter dem Stadtgraben abgehalten, bei der Toman-Schmiede und bei den JAKOBS, den alten BOŠANK-Mühlen (STOPAH), auf der Wiese also. Diese Wiese war nicht im Besitz der Stadt, sondern gehörte dem Grafen von Guttenstein, welcher sich weigerte, hier Verkaufsstände aufstellen zu lassen. Es kam zum Streit, welcher vom Richter KAČNIK so entschieden wurde, dass die Schausteller den Gutensteinern in Anerkennung für das Besitzrecht vor dem Jahrmarkt einen roten Beutel im Wert von 14 Pfennigen übergeben mussten, im Beutel sollten zwei Lot Muskat und Gewürznelken enthalten sein. Diese Tradition ist bis heute erhalten.